Ärztlicher Eigenbedarf · pharmazeutische Prüfung

Medikamente mit Arztausweis bestellen

Finden Sie das konkrete Arzneimittel alphabetisch, prüfen Sie Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packung und starten Sie anschließend den gesicherten Bestellweg mit gültigem Arztausweis.

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Direkt zum passenden Bestellweg

Für ärztlichen Eigenbedarf zuerst den Arztausweis hinterlegen; für Patientenrezepte den jeweiligen Rezeptweg nutzen.

Arztausweis hinterlegene-Rezept einlösenKassen- oder Privatrezept

Arzneimittel A–Z auswählen

Die Register trennen gesicherte Wirkstoff- oder Produktzuordnungen von klärungsbedürftigen Kurzbezeichnungen. Das schützt vor einer Bestellung auf Basis eines mehrdeutigen Namens.

So läuft die Anfrage ab

  1. Arzneimittel über Anfangsbuchstaben und Fachseite eindeutig auswählen.
  2. Gültigen Arztausweis und erforderliche Bestellangaben sicher übermitteln.
  3. Identität, Präparat, Stärke, Packung, Verfügbarkeit und Abgabefähigkeit prüfen lassen.
  4. Erst nach positiver pharmazeutischer Prüfung erhalten Sie eine konkrete Rückmeldung zur Bestellung.

Häufige Fragen

Kann ich Medikamente allein mit dem Arztausweis bestellen?

Der Arztausweis weist die ärztliche Berufszugehörigkeit nach. Vor einer Abgabe werden zusätzlich Identität, konkretes Präparat, Stärke, Packung, Bestellzweck, Verfügbarkeit und rechtliche Abgabefähigkeit pharmazeutisch geprüft.

Ist das A–Z-Verzeichnis ein Online-Shop?

Nein. Das Verzeichnis dient der eindeutigen Auswahl und fachlichen Einordnung. Die Bestellung beginnt erst über den gesicherten Arztausweis- beziehungsweise Rezeptweg.

Was muss ich bei einem unvollständigen Produktnamen tun?

Öffnen Sie die Fachseite und übermitteln Sie die vollständige Packungsbezeichnung. Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße dürfen nicht aus einem verkürzten Suchbegriff geraten werden.

Hinweis: Der Arztausweis ersetzt weder die eindeutige Produktangabe noch die pharmazeutische und rechtliche Prüfung. Es gibt keine pauschale Abgabe- oder Lieferzusage.