Dieser Bestellweg ist ausschließlich für den zulässigen ärztlichen Eigenbedarf bestimmt. Für CAPVAL werden Identität, konkrete Packung, Menge, Abgabefähigkeit und pharmazeutische Voraussetzungen geprüft.
Ärztlichen Eigenbedarf vorbereiten
Vollständiges Präparat, Stärke, Darreichungsform, Packung und Menge bestimmen.
Gültigen Arztausweis und amtlichen Identitätsnachweis sicher übermitteln.
Zulässigkeit, Produkt, pharmazeutische Risiken und aktuelle Abgabefähigkeit prüfen lassen.
Erst nach Bestätigung im konkreten Vorgang Bestellung abschließen.
CAPVAL: produktbezogene Prüfpunkte
CAPVAL enthält Noscapin. Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße müssen zur konkret gesuchten Produktvariante passen.
Darreichungsform: Die konkrete Form, Stärke und Packung müssen vollständig bezeichnet werden.
Bei mehreren Varianten sind zusätzliche Wirkstoffe, Wirkstoffsalze, Konzentration und Anwendungsweg anhand der vollständigen Packungsbezeichnung zu prüfen. Maßgeblich ist die Fachinformation des konkreten Produkts.
Häufige Fragen zu CAPVAL mit Arztausweis
Kann ich CAPVAL mit Arztausweis anfragen?
Approbierte Ärztinnen und Ärzte können CAPVAL im gesetzlich zulässigen Rahmen für den ärztlichen Eigenbedarf anfragen. Arztausweis, Identität, konkretes Präparat, Menge und Abgabefähigkeit werden vor einer möglichen Abgabe geprüft.
Welche Angaben werden für CAPVAL benötigt?
Erforderlich sind die vollständige Produkt- oder Wirkstoffbezeichnung, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße und Menge. Ähnliche Bezeichnungen und Darreichungsformen werden nicht ohne konkrete Produktprüfung gleichgesetzt.
Ersetzt der Arztausweis die pharmazeutische Prüfung?
Nein. Der Nachweis bestätigt die ärztliche Identität, ist aber keine automatische Liefer- oder Abgabezusage. Produkt, Verfügbarkeit, rechtliche Voraussetzungen und pharmazeutische Risiken werden im Einzelfall geprüft.
Hinweis: Diese Seite trennt den Bestellweg von der medizinischen Therapieentscheidung. Sie ersetzt keine Diagnose, Verordnung oder individuelle Beratung und enthält keine Liefer- oder Abgabezusage.