Dieser Bestellweg ist ausschließlich für den zulässigen ärztlichen Eigenbedarf bestimmt. Für Intuniv werden Identität, konkrete Packung, Menge, Abgabefähigkeit und pharmazeutische Voraussetzungen geprüft.
Ärztlichen Eigenbedarf vorbereiten
Vollständiges Präparat, Stärke, Darreichungsform, Packung und Menge bestimmen.
Gültigen Arztausweis und amtlichen Identitätsnachweis sicher übermitteln.
Zulässigkeit, Produkt, pharmazeutische Risiken und aktuelle Abgabefähigkeit prüfen lassen.
Erst nach Bestätigung im konkreten Vorgang Bestellung abschließen.
Intuniv: produktbezogene Prüfpunkte
INTUNIV enthält Guanfacin und ist zur Behandlung von ADHS bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren zugelassen, wenn Stimulanzien ungeeignet sind, nicht vertragen werden oder nicht ausreichend wirken. Es ist Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms mit psychologischen, pädagogischen und sozialen Maßnahmen.
Darreichungsform: Retardtabletten; unzerkaut und unzerkleinert schlucken
Pharmazeutische Einordnung: Selektiver Alpha-2A-Adrenozeptor-Agonist zur ADHS-Behandlung
Die Einleitung und Überwachung erfolgen durch entsprechend spezialisierte ärztliche Personen. Blutdruck, Herzfrequenz, Gewicht sowie Schläfrigkeit und Sedierung sind zu kontrollieren. CYP3A4/5-Wechselwirkungen und Grapefruit sind zu beachten. Nicht abrupt absetzen: Ein Ausschleichen nach ärztlicher Vorgabe vermindert das Risiko eines Blutdruck- und Pulsanstiegs. Die Zulassung für 6–17-Jährige darf nicht als allgemeine Zulassung für den erwachsenen Eigenbedarf dargestellt werden.
Häufige Fragen zu Intuniv mit Arztausweis
Kann ich Intuniv mit Arztausweis anfragen?
Approbierte Ärztinnen und Ärzte können Intuniv im gesetzlich zulässigen Rahmen für den ärztlichen Eigenbedarf anfragen. Arztausweis, Identität, konkretes Präparat, Menge und Abgabefähigkeit werden vor einer möglichen Abgabe geprüft.
Welche Angaben werden für Intuniv benötigt?
Erforderlich sind die vollständige Produkt- oder Wirkstoffbezeichnung, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße und Menge. Retardtabletten; unzerkaut und unzerkleinert schlucken
Ersetzt der Arztausweis die pharmazeutische Prüfung?
Nein. Der Nachweis bestätigt die ärztliche Identität, ist aber keine automatische Liefer- oder Abgabezusage. Produkt, Verfügbarkeit, rechtliche Voraussetzungen und pharmazeutische Risiken werden im Einzelfall geprüft.
Hinweis: Diese Seite trennt den Bestellweg von der medizinischen Therapieentscheidung. Sie ersetzt keine Diagnose, Verordnung oder individuelle Beratung und enthält keine Liefer- oder Abgabezusage.