Dieser Bestellweg ist ausschließlich für den zulässigen ärztlichen Eigenbedarf bestimmt. Für LILIA werden Identität, konkrete Packung, Menge, Abgabefähigkeit und pharmazeutische Voraussetzungen geprüft.
Ärztlichen Eigenbedarf vorbereiten
Vollständiges Präparat, Stärke, Darreichungsform, Packung und Menge bestimmen.
Gültigen Arztausweis und amtlichen Identitätsnachweis sicher übermitteln.
Zulässigkeit, Produkt, pharmazeutische Risiken und aktuelle Abgabefähigkeit prüfen lassen.
Erst nach Bestätigung im konkreten Vorgang Bestellung abschließen.
LILIA: produktbezogene Prüfpunkte
LILIA enthält Ethinylestradiol und Chlormadinonacetat. Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße müssen zur konkret gesuchten Produktvariante passen.
Darreichungsform: Die konkrete Form, Stärke und Packung müssen vollständig bezeichnet werden.
Wirkstoffzuordnung und konkrete Packung getrennt prüfen. Bei Produktfamilien können Zusammensetzung und Anwendungsweg zwischen den Varianten abweichen.
Häufige Fragen zu LILIA mit Arztausweis
Kann ich LILIA mit Arztausweis anfragen?
Approbierte Ärztinnen und Ärzte können LILIA im gesetzlich zulässigen Rahmen für den ärztlichen Eigenbedarf anfragen. Arztausweis, Identität, konkretes Präparat, Menge und Abgabefähigkeit werden vor einer möglichen Abgabe geprüft.
Welche Angaben werden für LILIA benötigt?
Erforderlich sind die vollständige Produkt- oder Wirkstoffbezeichnung, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße und Menge. Ähnliche Bezeichnungen und Darreichungsformen werden nicht ohne konkrete Produktprüfung gleichgesetzt.
Ersetzt der Arztausweis die pharmazeutische Prüfung?
Nein. Der Nachweis bestätigt die ärztliche Identität, ist aber keine automatische Liefer- oder Abgabezusage. Produkt, Verfügbarkeit, rechtliche Voraussetzungen und pharmazeutische Risiken werden im Einzelfall geprüft.
Hinweis: Diese Seite trennt den Bestellweg von der medizinischen Therapieentscheidung. Sie ersetzt keine Diagnose, Verordnung oder individuelle Beratung und enthält keine Liefer- oder Abgabezusage.