Ärztlicher EigenbedarfMedikamente für Ärzte

Nimenrix als Arzt mit Arztausweis kaufen

Ärztinnen und Ärzte können Nimenrix für den zulässigen ärztlichen Eigenbedarf mit gültigem Arztausweis kaufen oder bestellen. Wählen Sie das konkrete Präparat im Shop oder übermitteln Sie zuerst Ihren Arztausweis; die Mohren-Apotheke prüft Identität, Produkt, Stärke, Packung, Verfügbarkeit und Abgabefähigkeit.

Nimenrix schützt Erwachsene und Kinder ab sechs Wochen gegen invasive Erkrankungen durch Meningokokken der Gruppen A, C, W und Y.

MenACWY von MenB unterscheiden

Nimenrix richtet sich gegen A, C, W und Y, nicht gegen Gruppe B. Bexsero und Trumenba sind eigenständige MenB-Impfstoffe. Die Auswahl berücksichtigt Alter, Impfgeschichte, individuelle Risiken und aktuelle offizielle Empfehlungen.

Altersabhängiger Impfplan

Grundimmunisierung, erforderliche Dosen, Impfabstände und Auffrischungen werden nach der produktspezifischen Fachinformation festgelegt. Insbesondere für Säuglinge ist der vollständige Impfplan erforderlich. Die Anwendung erfolgt intramuskulär durch qualifiziertes Fachpersonal.

Konkreten Impfstoff anfragen

Die Anfrage nennt Nimenrix, Packung oder PZN und Anzahl der benötigten Impfdosen. Verordnung, Praxisbezugsweg, Abgabefähigkeit, Verfügbarkeit sowie Kühl- und gegebenenfalls Zubereitungsvorgaben werden geprüft.

Für Ärztinnen und Ärzte

Nimenrix als Arzt mit Arztausweis kaufen

Approbierte Ärztinnen und Ärzte können Nimenrix im Rahmen des zulässigen ärztlichen Eigenbedarfs mit einem gültigen Arztausweis bestellen. Zur sicheren Identifizierung benötigen wir einmalig den Arztausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis. Die Bestellung muss zum berufsspezifischen Zuständigkeitsbereich passen.

  1. Arztausweis und Lichtbildausweis sicher übermitteln.
  2. Nimenrix im Online-Shop auswählen und bestellen.
  3. Nach Prüfung und Zahlung erfolgt die Bereitstellung oder Zustellung innerhalb Deutschlands.
Vollständiger Ablauf für Ärztinnen und Ärzte

Hinweis: Die Informationen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder individuelle Beratung. Maßgeblich sind die ärztliche Verordnung sowie Fach- und Gebrauchsinformation des konkret abgegebenen Präparats. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben abgegeben.