Ärztlicher EigenbedarfMedikamente für Ärzte

Prevenar 20 als Arzt mit Arztausweis kaufen

Ärztinnen und Ärzte können Prevenar 20 für den zulässigen ärztlichen Eigenbedarf mit gültigem Arztausweis kaufen oder bestellen. Wählen Sie das konkrete Präparat im Shop oder übermitteln Sie zuerst Ihren Arztausweis; die Mohren-Apotheke prüft Identität, Produkt, Stärke, Packung, Verfügbarkeit und Abgabefähigkeit.

Prevenar 20 ist ein Pneumokokken-Konjugatimpfstoff für Kinder ab sechs Wochen und Erwachsene. Er schützt gegen Erkrankungen durch die enthaltenen Pneumokokken-Serotypen.

Altersbezogene Anwendung und Impfplan

Die zugelassenen Anwendungsgebiete umfassen invasive Pneumokokken-Erkrankungen und Pneumonien sowie altersbezogen akute Mittelohrentzündungen. Zahl der Dosen und Impfabstände richten sich nach Alter, Impfgeschichte, Fachinformation und offiziellen Empfehlungen.

Konkretes Präparat anfragen

Für Prevenar 20 sind vollständiger Handelsname, Packung oder PZN und Anzahl der Impfdosen erforderlich. Verordnung, Praxisbezugsweg, Lieferfähigkeit sowie produktspezifische Lagerung und Kühltransport werden geprüft. Andere Pneumokokken-Impfstoffe sind eigenständige Präparate.

Für Ärztinnen und Ärzte

Prevenar 20 als Arzt mit Arztausweis kaufen

Approbierte Ärztinnen und Ärzte können Prevenar 20 im Rahmen des zulässigen ärztlichen Eigenbedarfs mit einem gültigen Arztausweis bestellen. Zur sicheren Identifizierung benötigen wir einmalig den Arztausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis. Die Bestellung muss zum berufsspezifischen Zuständigkeitsbereich passen.

  1. Arztausweis und Lichtbildausweis sicher übermitteln.
  2. Prevenar 20 im Online-Shop auswählen und bestellen.
  3. Nach Prüfung und Zahlung erfolgt die Bereitstellung oder Zustellung innerhalb Deutschlands.
Vollständiger Ablauf für Ärztinnen und Ärzte

Hinweis: Die Informationen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder individuelle Beratung. Maßgeblich sind die ärztliche Verordnung sowie Fach- und Gebrauchsinformation des konkret abgegebenen Präparats. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben abgegeben.