Ärztlicher EigenbedarfMedikamente für Ärzte

Trumenba als Arzt mit Arztausweis kaufen

Ärztinnen und Ärzte können Trumenba für den zulässigen ärztlichen Eigenbedarf mit gültigem Arztausweis kaufen oder bestellen. Wählen Sie das konkrete Präparat im Shop oder übermitteln Sie zuerst Ihren Arztausweis; die Mohren-Apotheke prüft Identität, Produkt, Stärke, Packung, Verfügbarkeit und Abgabefähigkeit.

Trumenba ist ein Impfstoff gegen invasive Erkrankungen durch Meningokokken der Gruppe B für Personen ab zehn Jahren.

Trumenba und Bexsero unterscheiden

Beide Präparate richten sich gegen Meningokokken B, unterscheiden sich jedoch durch Zusammensetzung, Alterszulassung und Impfschema. Die begonnene Impfserie und der bisher verwendete Handelsname müssen vor einer weiteren Impfung bekannt sein.

Impfschema und fachliche Anwendung

Je nach Voraussetzungen sieht die Fachinformation ein Zwei- oder Drei-Dosen-Schema vor. Die Auswahl und mögliche Auffrischung erfolgen nach offiziellen Empfehlungen und individuellem Risiko. Die Verabreichung erfolgt intramuskulär durch qualifiziertes Fachpersonal.

Trumenba anfragen

Die Anfrage nennt Trumenba, Packung oder PZN und Zahl der Impfdosen. Verordnung, Praxisbezugsweg, Abgabefähigkeit, Lieferfähigkeit und produktspezifische Kühlkette werden vor Abgabe geklärt.

Für Ärztinnen und Ärzte

Trumenba als Arzt mit Arztausweis kaufen

Approbierte Ärztinnen und Ärzte können Trumenba im Rahmen des zulässigen ärztlichen Eigenbedarfs mit einem gültigen Arztausweis bestellen. Zur sicheren Identifizierung benötigen wir einmalig den Arztausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis. Die Bestellung muss zum berufsspezifischen Zuständigkeitsbereich passen.

  1. Arztausweis und Lichtbildausweis sicher übermitteln.
  2. Trumenba im Online-Shop auswählen und bestellen.
  3. Nach Prüfung und Zahlung erfolgt die Bereitstellung oder Zustellung innerhalb Deutschlands.
Vollständiger Ablauf für Ärztinnen und Ärzte

Hinweis: Die Informationen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder individuelle Beratung. Maßgeblich sind die ärztliche Verordnung sowie Fach- und Gebrauchsinformation des konkret abgegebenen Präparats. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben abgegeben.